Quelle: Tagesspiegel

Es wird ernst: Ab dem 25. Januar liegt der Bebauungsplanentwurf für das Euref-Gelände im Rathaus Schöneberg aus. Die Unterlagen sind zudem im Internet einzusehen. Jede und jeder, egal ob sie oder er am Gasometer, in Schöneberg oder in Berlin wohnt, kann ihre/seine Einwände dazu abgeben. Mehr dazu auf dieser Seite in Kürze!

5 Gedanken zu „Es geht los: B-Plan liegt ab 25. Januar im Rathaus aus“
  1. Der Bezirk wirbt mit dem Gasometer und beschließt gleichzeitig die Zerstörung der Einzigartigkeit. Nennt man das nicht schizophren?

  2. Habe eben folgende Stellungnahmen eingereicht:

    Denkmalschutz
    Der Ausbau des Gasometers bis zum obersten Ring ist nicht vereinbar mit dem Denkmalschutz. Die von Baustadtrat Oltmann am 16.02. vertretene Meinung, dass früher der Teleskopbehälter bis oben hin geschlossen gewesen sei, ist abwegig, denn dies war nicht der Regelfall.
    Der Behälter wurde vor allem über Nacht mit Gas gefüllt, wobei er nur selten den obersten Ring erreichte. Ab dem frühen Morgen war das Absinken des Teleskopbehälters zu beobachten. Um die Mittagszeit war die Oberkante meist schon unterhalb der Mitte angelangt. Der Kompromiss mit dem Denkmalschutz von 2010, die oberen zwei Ringe freizuhalten, würde einen Zustand festhalten, der am Vormittag für kurze Zeit erreicht wurde. Die überwiegende Tageszeit lag die Oberkante des Teleskopbehälters tiefer. Erst in den Abendstunden ging es wieder aufwärts. In der Dunkelheit erreichte der Teleskopbehälter dann die beiden obersten Ringe. Soweit die Erinnerung von Bewohnern, die seit den 1960er Jahren auf der Schöneberger Insel leben.
    Seit der Umstellung auf Erdgas in den 1990er Jahren kennen wir den Gasometer als offenes Gerüst. In dieser Form haben alte und neue Bewohner den Gasometer als Wahrzeichen schätzen gelernt. Er ist in dieser Form ortsbildprägend und positive Identifikation stiftend. Er gehört als Erbe des Industriezeitalter zum sozialen Kapital der Stadt Berlin wie Gleisdreieck, Bornholmer Brücke Westhafen, „Elektropolis“ Oberschöneweide u. a. Die private Aneignung dieses sozialen Kapitals für kurzfristigen Gewinn und die damit einhergehende, langfristige Zerstörung des Denkmalwertes macht unsere Stadt ärmer.
    Verkehrsgutachten basiert vermutlich auf falschen Zahlen
    Auf der Veranstaltung am 16.02.2021 hat Herr Müller als Vertreter der EUREF erklärt, dass 8.750 m² Bruttogeschossfläche Platz für 500 Arbeitsplätze bieten würden. Das ergibt 17,50 m² BGF pro Arbeitsplatz. Im Verkehrsgutachten wird jedoch mit 24 m² BGF pro Arbeitsplatz gerechnet. Was ist nun richtig? Wenn Herr Müller recht hat, ist das Verkehrsgutachten falsch. Wenn das Verkehrsgutachten richtig liegt, hat Herr Müller am 16.02.2012 etwas falsches in die Runde gegeben. Sollte er sich tatsächlich um fast 40% verschätzt haben? Als erfahrener Immoblienmanager? Unwahrscheinlich. Also geht das Verkehrsgutachten mit hoher Wahrscheinlichkeit von falschen Zahlen aus.

    Landmarke
    Das Gasometer ist eine Landmarke weit über die angrenzende Quartiere hinaus. Aufgrund seiner Größe ist das Gasometer auch von weiter entfernten Standorten sichtbar. Beispiele: vom östlichen Rand des Tempelhofer Feldes, vom Bahnsteig der U1 am U-Bahnhof Gleisdreieck, von der Dachterrasse des deutschen Technikmuseum. Aus diesen Entfernungen wirkt das Gasometer deswegen als besondere Landmarke, weil sich das Stahlgerüst gegen den Himmel abzeichnet. Bei einer inneren Bebauung des Gasometers bis oben hin, würde dieser Effekt verloren gehen und das Panorama der Stadt Berlin um ein wichtiges Element ärmer.

    Hochhausleitbild
    Auf Seite 21 der Begründung des Bebauungsplans wird argumentiert, dass das Vorhaben nicht in den Anwendungsbereich des Hochhausleitbild falle, weil die Kubatur schon vorhanden sei. Ich protestiere gegen diese spitzfindige Festlegung. Das Stahlgerüst ist eine offene, für Blicke durchsichtige Konstruktion. Der innere Ausbau des Gasometers würde eine zweite, geschlossene Kubatur darstellen, die vom Stahlgerüst durch einen Abstand getrennt ist.
    Diese zweite Kubatur fällt in den Anwendungsbereich des Hochhausleitbildes. Nach dem Hochhausleitbild wäre in einem ersten Schritt zu prüfen, ob die Kriterien der Standortwahl eingehalten werden. Sollte die Prüfung zur Standortwahl positiv ausfallen – die Erschließung durch die Torgauer Straße und die Denkmalproblematik sprechen dagegen – wäre im nächsten Schritt zur prüfen, welchen gesellschaftlichen Mehrwert das Vorhaben bringt. Und es wäre in jedem Fall notwendig, den im Hochhausleitbild vorgesehenen Nutzungsmix einzuhalten.
    Ausgehend von zwei grundsätzlichen Nutzungskategorien (Kategorie 1 / Gewerbe und Kategorie 2 / Wohnen) soll die jeweilige Hauptnutzung aus einer der Kategorie höchstens 70 % der Geschossfläche beanspruchen, während die verbleibende Geschossfläche mit Nutzungen aus der jeweils anderen Kategorie zu belegen ist.

    Zu den Veränderungen der GFZ-Zahlen zwischen 2014 und 2020
    In der Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucksache – 1876/XX  des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg vom 9. September 2020 ist enthalten ist eine Aufstellung, die die geplanten Geschossflächenzahlen von 2014 und 2020 vergleicht.
    Während bei den anderen Gebäuden auf dem ehemaligen Gasaggelände ein Minus von 39.300 m² BGF zu verzeichnen ist, gibt es beim Innenausbau des Gasometers ein Plus von 8.750 m² Geschossfläche.
    Es wäre leicht, diese 8.750 m² aus dem Gasometer heraus zu verlegen in andere Gebäudeteile und so mit dem Landesdenkmalamt gefundenen Kompromiss einzuhalten. Es wäre auch leicht auf die 8.750 m² ganz zu verzichten. Zumal zwischen Bahnhof Südkreuz und Gasaggelände mehrere 100.000 m² Bürofläche gebaut werden. Ob TESLA, Deutsche Bahn oder wer auch immer in den EUREF kommen wollen, ist weniger abhängig von diesen 8.750 m², sondern eher von der Aura des Ortes. Langfristig wird das EUREF attraktiver sein mit dem Gasometer als offenes Gerüst.
    Ich appelliere an alle Beteiligten, zu überlegen, was sie mit dem Verzicht auf den hohen Ausbau gewinnen können: Stadtweite Akzeptanz und Anerkennung für das Bemühen um den Erhalt eines Berliner Wahrzeichens. Gute Nachbarschaft mit den Schöneberger Bürgern. Ein angenehmes, entspanntes Arbeitsklima im EUREF – mit einem Park davor, der in den Sommermonaten nach Feierabend zum Chillen in der Nachmittags- und Abendsonne einlädt.

  3. Zum Schatten

    Laut Gutachten (STUDIE ZUM SCHATTENWURF 01.09.2020, Seite 6 ff) werden im Sommer (21. Juni) durch den bis oben ausgebauten Gasometer die Domincusstraße 54 um 1 Stunde zusätzlich , die Eberstraße 75 bis 75 A um 1 Stunde zusätzlich, die Cherusker Straße 18 um 2 Stunden zusätzlich, die Cherusker Straße 25 um 3 Stunden zusätzlich und die Cherusker Straße 26 um 3 Stunden zusätzlich, die Leuthener Straße 1 um 2 Stunden zusätzlich verschattet.

    Unverständlich, dass dies angeblich nur die Leuthener Straße 1 betreffen soll. Der Schatten des Gasometers fällt in den späten Nachmittagsstunden des 21. Juni nach Osten in die Leuthener Straße und reicht dann über die Naumannstraße hinaus bis in die Hertha-Block-Promenade.

    Im Frühjahr und im Herbst (21 März und 21. September) wird für die Eberstraße 1 eine zusätzliche Verschattung von 1 Stunde angegeben, für die Cheruskerstraße 28 bis 31 werden zwei Stunden zusätzliche Verschattung angegeben, ebenso für die Cherusker Straße 24 bis 27.

    Im Winter (21. Dezember) werden für die Eberstraße 10, die Cherusker Straße 1 und 34 mit jeweils einer Stunde zusätzlicher Verschattung, die Cherusker Straße 11 mit zwei Stunden zusätzlicher Verschattung genannt.

    Im Gutachten fehlt, dass am 21. Dezember zwischen 8:45 und 9:30 Vormittags der Schatten des Gasometers nach Westen in die Albertstraße fällt und dann bis zur Ecke Hauptstraße /Eisenacher Straße reicht.

    Im Winter (17. Januar Referenztag nach DIN 5034-1) wird für die Eberstraße 10 eine Stunde zusätzlicher Verschattung angegeben, für die Cherusker Straße 31 und 11 mit jeweils einer zusätzlichen Stunden.

    Im Gutachten fehlt, dass am 17. Januar zwischen 9 und 10 Vormittags der Schatten des Gasometers nach Westen in die Alberstraße fällt und dann bis zur Ecke Hauptstraße /Eisenacher Straße reicht.

    Zitat Gutachten STUDIE ZUM SCHATTENWURF 01.09.2020, Seite 7 ff

    „Verschattung von Freiflächen
    Die Errichtung des Gebäudes im Gasometer bedingt im Winter eine geringfügige zusätzliche Verschattung (in 2 h) von Teilflächen der Nordspitze der öffentlichen Parkanlage. Der Cheruskerpark selbst erfährt in dieser Jahreszeit keine zusätzliche Verschattung durch die geplante Maßnahme.
    Demgegenüber wird im Sommer der nördliche Teil des Cheruskerparks nachmittags um 3 h in ca. 50% der Fläche zusätzlich verschattet.
    Im Frühjahr und Herbst wird ausschließlich die nördlichste Spitze des Cheruskerparks um 1 h zusätzlich verschattet.
    Der südöstliche bzw. südliche Teil des Cheruskerparks ist von der geplanten Maßnahme ganzjährig nicht betroffen.“

    Die Aussagen zu den Freiflächen sind teilweise nicht nachvollziehbar. Einerseits geht der Schatten laut Gutachten im Winter nach Norden hoch bis zur Roßbachstraße, aber die Nordspitze der Gasag soll gleichzeitig nur geringfügig betroffen sein vom Schatten? Das passt nicht zusammen. Die Nordspitze der Gasag und der sich nördlich anschließende Park werden in den Wintermonaten erheblich verschattet werden.
    Ebenso erheblich ist die Verschattung des Cheruskerparks auf Höhe der Häuser Cheruskerstraße 23 und 24 in den Sommermonaten. Dort beginnt am 21. Juni die Verschattung kurz nach 15 Uhr und dehnt sich dann bis zum Sonnenuntergang immer weiter nach Süden aus.

    Es sollte mitgedacht werden, dass nicht nur Fassaden und Parks, sondern auch die Straßenräume verschattet werden. Für Menschen in einem dicht bebauten Quartier, die nicht ganz oben, sondern unten oder im Hinterhof wohnen, ist jeder Sonnenstrahl wichtig, nicht nur in der Wohnung, sondern auch auf den Alltagswegen in der Straße.

    Insgesamt ist die Verschattung als erheblich einzuschätzen und wäre wesentlich geringer, wenn auf den erhöhten Ausbau des Gasometers verzichtet würde. Ich bitte Sie, die Planung entsprechend zu verändern.

  4. Die Erschließung ist nicht gesichert. Ohne die Lösung der Erschließungprobleme werden in der Torgauer Straße gefährliche Situationen entstehen.

    Das Verkehrsgutachten geht bei 135.000 m² BGF von folgender Verkehrserzeugung durch das EUREF aus. Täglich: KFZ 3514. zu Fuß 4233, zu Fuß ÖPNV 5965, mit dem Rad 3497. (siehe verkehrstechnische Untersuchung Anhang Seite 33) Zu diesen Zahlen müssten noch hinzuaddiert werden die Fußgänger und Radfahrer, die die Torgauer Straße nutzen als Verbindung zwischen der Schöneberger Insel und dem Sachsendamm. Dies fehlt im Gutachten.
    Es fehlen im Gutachten weiter konkrete Aussagen zur Verteilung der Verkehre im Laufe des Tages, wie viele Verkehrssteilnehmer zu den Spitzenzeiten vormittags und nachmittags in der Torgauer Straße unterwegs sein werden. Es ist jedoch schon bei den im Gutachten genannten Zahlen anzunehmen, dass es zu Begegnungen unterschiedlicher Verkehrsteilnehmer in der Torgauer Straße kommen wird. Um diese Begegnungen gefahrlos aufnehmen zu können, sind zwei Fahrspuren für Autos und Fahrräder von jeweils 3 m Breite notwendig. Diese Breite ist notwendig, damit sich begegnende LKW und PKW gefahrlos aneinander vorbeikommen. Die Breite von 3 m pro Fahrbahn ist auch das Mindestmaß für die Feuerwehr. Ohne diese Breite würden bei einem Havariefall sich an- und abfahrende Rettungsfahrzeuge gegenseitig blockieren.

    Nach den üblichen Regelwerken sind Fahrbahnen zu begrenzen mit 25 cm breiten Randsteinen zu beiden Seiten. Bei Anlage des Fußwegs ist das Berliner Mobilitätsgesetz zu beachten. Werden zu beiden Seiten der Straße Fußwege angelegt, sollten diese mindestens 2,5 m breit sein, bei einem einseitigen Fußweg sollte die Breite mindestens 3,00 m betragen.

    Bei Anlage eines einseitigen Fußwegs ergibt sich so folgende Mindest-Gesamtbreite: 3,00 + 0,25 + 3,00 + 3.00 + 0,25 = 9,50 m

    Bei Anlage von Fußwegen auf beiden Seiten ergibt sich folgende Mindest-Gesamtbreite: 2,50 + 0,25 +3,00 + 3.00 + 0,25 + 2,50 = 11,50 m

    An der engsten Stelle beträgt die Breite der Torgauer Straße jedoch nur ca. 7,6 m – vor Ort gemessen, entspricht auch den Maßen der im Bebauungsplanentwurf gelb markierten Straßenverkehrsfläche. Oberhalb und unterhalb dieser Stelle im Straßenverlauf beträgt Breite nur unwesentlich mehr.

    Eine Erweiterung der Straßenverkehrsfläche ist nicht ohne weiteres möglich. Nördlich befinden sich die denkmalgeschützte Mauern und Gebäude des Gasaggeländes, südlich die Stützwand, bzw. Böschung zum Bahndamm. Stützwand, bzw. Böschung zum Bahndamm liegen außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans.

    Nach Baugesetzbuch, § 9, Absatz 11 können im Bebauungsplanverfahren Verkehrsflächen, auch die Aufteilung von Verkehrsflächen festgesetzt werden. In diesem Fall muss diese gesetzlich vorgesehene Möglichkeit genutzt werden, um den schon jetzt erkennbaren Konflikt zu lösen. Ziel des Bebauungsplanverfahren sollte sein, die Grundlage für eine gefahrlose Nutzung der Torgauer Straße für alle Verkehrsteilnehmer abzusichern.

    Auf Seite 109 der Begründung zum Bebauungsplan wird jedoch erklärt, dass die Einteilung der Straßenverkehrsfläche später vom zuständigen Fachamt festgesetzt werden soll. Dies ist ein deutliches Zeichen, dass der Konflikt wohl erkannt wurde, dass man jedoch nicht gewillt ist, ihn im Verfahren zu lösen. Einen offensichtlich bekannten Konflikt nicht zu lösen in einem laufenden Bebauungsplanverfahren ist ein Verstoß gegen §1 Absatz 9 Baugesetzbuch.

    Es ist zu befürchten, dass durch die zu schmale Torgauer Straße zahlreiche gefährliche Situationen entstehen werden.

    Wenn dann später über eine Entschärfung der Gefahrenstellen gesprochen werden wird, bleibt wahrscheinlich nur ein Rückbau, bzw. eine Versetzung der Stützmauer zum Bahndamm, um die Straßenverkehrsfläche zu verbreitern. Möglicherweise entstehen dann Kosten für die öffentliche Hand, in deren Eigentum sich das Straßenland befindet.

    Der Geltungsbereich des Bebauungsplans sollte entlang der gelbmarkierten Straßenverkehrsfläche Richtung Bahndamm erweitert werde, um ausreichend Breite für die Neugestaltung der Torgauer Straße zu sichern.

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